Die jüngste Berechnung focht ein Verein von Rechteinhabern mit der Behauptung an, das Urheberrechtsamt habe falsche Kritieren angesetzt. Das Amt hatte privatwirtschaftliche Verwertungsverträge ausgewertet und damit einen Tantiemenrahmen ermittelt. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks bestätigte das amtliche Verfahren und seine Bemessung, nachdem es in seiner Begründung vom 18. September 2018 lesenswert die Beteiligten und Methodik samt Rechtsgrundlagen erklärt.
Wer sich dafür interessiert, wie Sportfotografen im Urheberrecht von den reichen Football-Konzernen hintergangen werden, mag die Entscheidung Spinelli v. National Football League vom 11. September 2018 lesen.