• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 18. Sept. 2018

Audio-Streaming USA: Urheberrechtsabgaben und -berechnung  

Copyright Symbol
.   Urheber in Deutschland verlassen sich meist auf zentrale Systeme wie VG Wort; in den USA fehlt die Systematik. Von Gilden bis zur Selbstvertretung verlaufen die Wege zum Geld. Im Fall SoundExchange Inc. v. Library of Con­gress erklärte die Revision die Urheberabgaben und ihre Berechnung beim Audio-Streamingvertrieb im In­ternet. Die Berechnung der Tantiemen nimmt das Co­py­right Office in der Kongressbibliothek vor.

Die jüngste Berechnung focht ein Verein von Rechteinhabern mit der Be­haup­tung an, das Urheberrechtsamt habe falsche Kritieren angesetzt. Das Amt hat­te pri­vat­wirtschaftliche Verwertungsverträge ausgewertet und damit einen Tan­ti­e­men­rah­men ermittelt. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadt­be­zirks be­stätigte das amtliche Verfahren und seine Bemessung, nachdem es in sei­ner Begründung vom 18. September 2018 lesenswert die Beteiligten und Me­tho­dik samt Rechtsgrundlagen erklärt.

Wer sich dafür interessiert, wie Sportfotografen im Urheberrecht von den rei­chen Football-Konzernen hintergangen werden, mag die Entscheidung Spi­nel­li v. National Football League vom 11. September 2018 lesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.