In the event a dispute does arise egarding your employment with the Company, including any validity interpretation, construction and performance of this letter, said dispute shall be governed by and construed in accordance with the substantive laws of the Commonwealth of Pennsylvania. Jurisdiction for resolution of any disputes shall be solely in PennsylvaniaAm 9. Oktober 2018 analysierte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta die Klausel im Lichte des Präzedenzfalls. Dort hatte die Klausel ein bestimmtes Gericht benannt, sodass allgemeines Bundesprozessrecht griff. Hier durfte das Gericht die Klage abweisen, weil keine Partei die Verweisung beantragt hatte. Dabei musste es weder die Interessen der Parteien abwägen noch so auslegen, dass es dem Kläger zur Aufklärung über alternative Anträge oder die Wahrung der Verjährungsfrist verpflichtet war.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.