Fabrik in Küstennähe? Sturmflutrisiko im US-Recht
CK • Washington. Der Revisionsentscheid Madelaine Chocolate Novelties, Inc. v. Great N. Ins. Co. betrifft die versicherungsrechtliche Sturmfluthaftung für Schäden in Küstennähe. Ein Unternehmen verlangte eine Haftungsdeckung für etwa $40 Mio. an Schäden durch windgetriebene Fluten. Am 23. Oktober 2018 erörterte das Gericht zuerst die Haftungsklausel für Windschäden, dann die Ausschlüsse. Das Untergericht war von eindeutigen, nicht auslegungsfähigen Regelungen in der Versicherungspolice ausgegangen und entschied gegen die Versicherungsnehmerin.
Diese hatte eine umfassende Deckung erwerben wollen, wie es sinnvoll ist, wenn man in Küstennähe eine Fabrik baut - oder dort, wo Erdbeben, Waldbrände, Wirbelstürme oder Überflutungen auftreten, also fast überall in den USA. Nach dem Hurrikan Katrina waren zahlreiche Präzedenzfälle zur Risikoabgrenzung und Ausschlussklauseln über das Zusammentreffen von Wind und Wasser entwickelt worden. Das Untergericht setzte auf diese.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entschied jedoch, dass diese Präzedenzfälle nicht direkt das Wording in der vorliegenden Police treffen. Uneindeutigkeiten führen zur Auslegung, und die Auslegung von Haftungsausschlüssen richtet sich im Zweifel gegen den Versicherer. Es gab dem Untergericht auf, erneut ohne die Katrina-Entscheidungen die Klauseln auf ihre Eindeutigkeit zu prüfen. Obwohl dies Rechtsfragen betrifft, gestattete es den Parteien, dazu ins Beweisausforschungsverfahren, Discovery, einzusteigen, um Tatsachenfragen zu den in den zitierten Klauseln verwandten Begriffen zu klären.
Diese hatte eine umfassende Deckung erwerben wollen, wie es sinnvoll ist, wenn man in Küstennähe eine Fabrik baut - oder dort, wo Erdbeben, Waldbrände, Wirbelstürme oder Überflutungen auftreten, also fast überall in den USA. Nach dem Hurrikan Katrina waren zahlreiche Präzedenzfälle zur Risikoabgrenzung und Ausschlussklauseln über das Zusammentreffen von Wind und Wasser entwickelt worden. Das Untergericht setzte auf diese.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entschied jedoch, dass diese Präzedenzfälle nicht direkt das Wording in der vorliegenden Police treffen. Uneindeutigkeiten führen zur Auslegung, und die Auslegung von Haftungsausschlüssen richtet sich im Zweifel gegen den Versicherer. Es gab dem Untergericht auf, erneut ohne die Katrina-Entscheidungen die Klauseln auf ihre Eindeutigkeit zu prüfen. Obwohl dies Rechtsfragen betrifft, gestattete es den Parteien, dazu ins Beweisausforschungsverfahren, Discovery, einzusteigen, um Tatsachenfragen zu den in den zitierten Klauseln verwandten Begriffen zu klären.