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Mittwoch, den 24. Okt. 2018

Späte Schiedsklage nach Teilprozess: Hemmung?

 
.   Ein Shoppingcentermietvertrag verwies die Parteien bei Miet­un­ter­zahlung auf den Schiedsweg, doch die Mieterin behauptete einen Über­zah­lungs­anspruch wegen Mietminderung und klagte vor dem or­dent­li­chen Ge­richt. Nach einer Widerklage des Vermieters wegen Rückständen ver­band das Gericht beide Ansprüche und sah sie gemeinsam als von der Schieds­klau­sel erfasst an. Als die Mieterin die Schiedsklage einlegte, beantragte der Vermieter die Abweisung wegen zwischenzeitlich eingetretener Verjährung.

Das Schiedsgericht sprach der Mieterin die Rückzahlung von $1,8 Mio. zu, nach­dem es die Hemmungswirkung des Prozesses sowie die materiellen Fra­gen prüf­te. Am 24. Oktober erließ das Bundesberufungsgericht des dritten Be­zirks der USA in Philadelphia eine kurze, doch lesenswerte Entscheidung. Eine re­visible Missachtung des anwendbaren Rechts durch die Hemmungs­be­ur­tei­lung liege nicht vor. Ob nach der Supreme Court- Recht­spre­chung ein mani­fest Disregard of the Law überhaupt als Grund für die Auf­he­bung des Schieds­spruchs relevant sei, entschied es in Ross Dress For Less Inc. v. VIWY LP, Fn. 1, bewusst nicht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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