IP-Kauf im Asset Purchase scheitert: Betrug
CK • Washington. Schadensersatz wegen Betrugs und Vertragsbruchs verlangte der Kläger im Revisionsentscheid Hollister Inc. v. Zassi Holdings Inc. vom 25. Oktober 2018. Er hatte vom Beklagten dessen Geschäfte im Asset Purchase erworben und dabei die Zusicherung erhalten, dass das geistige Eigentum unbelastet von Rechten Dritter sei. Später stellte er fest, dass ein wichtiges Patent, dass ihm ein Marktmonopol verleihen sollte, bereits an seinen Wettbewerber lizensiert war. Das Untergericht gab ihm nichts, weil er keinen Schaden beziffern konnte.
In Atlanta entdeckte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA zwei Fehler im Urteil, die es lehrreich erörtert. Erstens hatte das Untergericht den Zeitraum für die Schadensbemessung ab dem Zeitpunkt der Aufdeckung des Betrugs festgelegt. Nach dem anwendbaren Recht Floridas ist jedoch der Vertragsschluss, also das Closing beim Asset Purchase, maßgeblich - hier vier Jahre früher. Zudem hatte die erste Instanz rechtsfehlerhaft den Nachweis des Schadens bewertet und als misslungen bezeichnet. Die Entscheidung ist in beiden Punkten für Schadensersatzforderungen wegen fehlender unbelasteter IP-Rechte bedeutsam.
In Atlanta entdeckte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA zwei Fehler im Urteil, die es lehrreich erörtert. Erstens hatte das Untergericht den Zeitraum für die Schadensbemessung ab dem Zeitpunkt der Aufdeckung des Betrugs festgelegt. Nach dem anwendbaren Recht Floridas ist jedoch der Vertragsschluss, also das Closing beim Asset Purchase, maßgeblich - hier vier Jahre früher. Zudem hatte die erste Instanz rechtsfehlerhaft den Nachweis des Schadens bewertet und als misslungen bezeichnet. Die Entscheidung ist in beiden Punkten für Schadensersatzforderungen wegen fehlender unbelasteter IP-Rechte bedeutsam.