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Samstag, den 10. Nov. 2018

Meinungen über Scharlatan haftungsfrei

 
.   Eine Radioanstalt berichtete, dass ein Musiker seinen Ruhm oder Unruhm durch eine fiktive Versteigerung einer selbstgemachten Schall­plat­te steigern woll­te, die er selbst in die Auktion einbrachte und sofort zu einem Preis erwarb, der den von Werken berühmter Künstler weit über­traf. Im Urteil Yeager v. National Public Radio arbeitete das Bun­des­ge­richt für Kan­sas eine Litanei von Diffamerierungsschadensersatzansprüchen des kla­gen­den Musikers lehrreich ab.

Solange eine rufschädigende Meinung von Fakten getragen ist, haben der Sen­der und die beklagten Journalisten und Hausjuristen keine Haftung zu be­fürch­ten. Das gilt auch für die Weigerung, den Bericht von der Sender­webs­ei­te zu ent­fernen.

Die Merkmale der verschiedenen Ansprüche - von False Light bis zu Outrage - können stark variieren. Die Kernaussage lautet jedoch immer und auch in der Begründung vom 9. November 2018 aus Topeka, dass von Tatsachen ab­ge­lei­te­te Mei­nun­gen ohne böswilligen Beleidungsvorsatz keine Haftungstatbestände er­füllen und nachteilige Tatsachen hingenommen werden müssen, wenn sie wahr sind.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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