Das Sex-plus-Merkmal der Diskriminierung: Ehe
CK • Washington. Der selbstbezeichnete Boss stellte seine Putzfrau nach einem Geschlechtsverkehr in seinem Nachtklub ein und entließ sie durch sein Managerteam, als sie heiratete. Sie klagte wegen Diskriminierung, und die Revision bejahte, dass ihr Anspruch zumindest schlüssig sei. In Rosencrans v. Quixote Enterprises Inc. bezeichnete am 27. November 2018 in Philadelphia das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA mit einer ausführlichen und lehrreichen Begründung das Anspruchsmerkmal der Ehe als erkennbaren - und im weiteren Verfahren zu beweisenden - Entlassungsgrund und rechtswidrige Sex-plus-Diskriminierung. Die Erklärung vom Boss, er habe die Klägerin nicht persönlich entlassen und seine Motivation habe keine Rolle gespielt, sah das Gericht als unnütz an. Seine Aussage, die Klägerin habe nun einen neuen Versorger, gilt hingegen als Beleg der Diskriminierung wegen der Eheschließung.