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Donnerstag, den 29. Nov. 2018

Das Sex-plus-Merkmal der Diskriminierung: Ehe  

.   Der selbstbezeichnete Boss stellte seine Putzfrau nach einem Geschlechtsverkehr in seinem Nachtklub ein und entließ sie durch sein Ma­na­ger­team, als sie heiratete. Sie klagte wegen Diskriminierung, und die Re­vi­si­on be­jah­te, dass ihr Anspruch zumindest schlüssig sei. In Rosencrans v. Qui­xo­te En­ter­pri­ses Inc. bezeichnete am 27. November 2018 in Phila­del­phia das Bun­des­be­ru­fungsgericht des dritten Bezirks der USA mit einer aus­führ­li­chen und lehr­reichen Begründung das Anspruchsmerkmal der Ehe als er­kennbaren - und im weiteren Verfahren zu beweisenden - Ent­las­sungs­grund und rechts­wi­dri­ge Sex-plus-Diskriminierung. Die Erklärung vom Boss, er habe die Klägerin nicht per­sönlich entlassen und seine Motivation habe keine Rolle ge­spielt, sah das Ge­richt als unnütz an. Seine Aussage, die Klägerin habe nun einen neuen Ver­sor­ger, gilt hingegen als Beleg der Diskriminierung wegen der Eheschließung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.