Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erkannte, dass die Verbindung von Ansprüchen nach Bundesrecht - der Berufung auf den Federal Arbitration Act von 1925 und das Kommunikationsdatenschutzgesetz, den Stored Communications Act, - und einzelstaatliches Recht - die vertragliche Wirksamkeit der Schiedsklausel und Schadensersatz im Vertragsverhältnis - grundlegende Fragen über die Reichweite des Schiedsgesetzes aufwarf, die es lehrreich erörterte. Weil das Untergericht nicht alle Fragen geprüft hatte, darf der Kläger noch einmal dort antreten.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erkannte, dass die Verbindung von Ansprüchen nach Bundesrecht - der Berufung auf den Federal Arbitration Act von 1925 und das Kommunikationsdatenschutzgesetz, den Stored Communications Act, - und einzelstaatliches Recht - die vertragliche Wirksamkeit der Schiedsklausel und Schadensersatz im Vertragsverhältnis - grundlegende Fragen über die Reichweite des Schiedsgesetzes aufwarf, die es lehrreich erörterte. Weil das Untergericht nicht alle Fragen geprüft hatte, darf der Kläger noch einmal dort antreten.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.