Schadensersatz für Geschäftsgeheimnis
CK • Washington. Alle Fehler, die ein seiner Geschäftsgeheimnisse verlustig gegangener Kläger im US-Prozess begehen kann, entdeckt der Leser in der Revisionsentscheidung Next Communications Inc. v. Viber Media Inc. vom 11. Dezember 2018. Einerseits behauptete er, vertrauliche Informationen über seine Video Cloud-Technik der Belagten offengelegt zu haben, andererseits konnte er nicht erklären, worin die Technik und das Geheimnis bestand. Selbst die Überlassung der Informationen substantiierte er nicht.
In New York City bestätigte daher das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die untergerichtliche Abweisung. Damit verbindet es eine klare und kurze Begründung, die für vergleichbare Sachverhalte materiell und prozessual lehrreich ist und auch die in solchen Verfahren sinnvollen Beweisarten darlegt.
In New York City bestätigte daher das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die untergerichtliche Abweisung. Damit verbindet es eine klare und kurze Begründung, die für vergleichbare Sachverhalte materiell und prozessual lehrreich ist und auch die in solchen Verfahren sinnvollen Beweisarten darlegt.