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Dienstag, den 11. Dez. 2018

Schadensersatz für Geschäftsgeheimnis  

.   Alle Fehler, die ein seiner Geschäftsgeheimnisse verlustig gegangener Kläger im US-Prozess begehen kann, entdeckt der Leser in der Re­vi­si­ons­ent­schei­dung Next Communications Inc. v. Viber Media Inc. vom 11. Dezember 2018. Einerseits behauptete er, vertrauliche Informationen über seine Video Cloud-Technik der Belagten offengelegt zu haben, andererseits konn­te er nicht erklären, worin die Technik und das Geheimnis bestand. Selbst die Über­las­sung der In­for­ma­tionen substantiierte er nicht.

In New York City bestätigte daher das Bundesberufungsgericht des zweiten Be­zirks der USA die un­ter­ge­richtliche Abweisung. Damit verbindet es eine klare und kurze Begründung, die für vergleichbare Sachverhalte materiell und pro­zes­su­al lehr­reich ist und auch die in solchen Verfahren sinnvollen Beweisarten dar­legt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.