Dieses Schreiben besagt nach der Auffassung des Gerichts genau das Gegenteil der Auslegung der Klägerin: Das Amt darf untersuchen. Dazu muss allerdings ein Strafverdacht bestehen. Es bedeutet nicht, dass das Amt nicht untersuchen darf. Außerdem muss das Gericht berücksichtigen, dass Journalisten auch bei einer Sorgfaltspflicht einen Schutz, das Fair Report Privilege, bei der Berichterstattung über Amtshandlungen beanspruchen dürfen: the fair report privilege "generally shields persons from liability for publishing fair and accurate reports of official government proceedings."
Zudem war nach den Klagebehauptungen eine böswillige Falschberichterstattung zu prüfen, die das Gericht ebenfalls am 13. Dezember 2018 erörterte. Da nichts Falsches berichtet wurde, verlor die Klägerin in allen Punkten.