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Samstag, den 15. Dez. 2018

Fair Report Privilege zum Journalistenschutz  

.   In Libre By Nexus v. Buzzfeed Inc. erklärte das Bun­des­ge­richt der Hauptstadt zwei Hauptmerkmale des Diffamierungsrechts und Schut­zes von Journalisten. Die Klägerin behauptete, ein Bericht über ein ge­gen sie er­folg­tes einwanderungsrechtliches Untersuchungsverfahren ver­leum­de sie, da das Bun­desamt keine Rechtsgrundlage für eine Untersuchung besaß. Das Ge­richt beurteilte ein von ihr vorgelegtes Amts­schrei­ben, das eine Zu­stän­digkeit nur bei einem Strafverdacht bejaht.

Dieses Schreiben besagt nach der Auffassung des Gerichts genau das Ge­gen­teil der Auslegung der Klägerin: Das Amt darf untersuchen. Dazu muss al­ler­dings ein Strafverdacht bestehen. Es bedeutet nicht, dass das Amt nicht un­ter­su­chen darf. Außerdem muss das Gericht berücksichtigen, dass Jour­na­li­sten auch bei einer Sorgfaltspflicht einen Schutz, das Fair Report Privi­le­ge, bei der Bericht­er­stattung über Amtshandlungen beanspruchen dürfen: the fair report pri­vi­le­ge "generally shields persons from liability for publishing fair and ac­cu­ra­te re­ports of official government proceedings."

Zudem war nach den Klagebehauptungen eine böswillige Falsch­be­richt­er­stat­tung zu prüfen, die das Gericht ebenfalls am 13. Dezember 2018 erör­ter­te. Da nichts Falsches berichtet wurde, verlor die Klägerin in allen Punkten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.