Der Artikel So Google Is No Brand X, but What Is Genericide? ist in der Tat witzig, doch das ™-Zeichen bringt den US-Markenanwalt auf die Palme. Jeder Referendar lernt in der ersten Woche in Washington, dass es drei Arten von Mar|ken gibt:
1) Die durch die Bundesverfassung geschützte eingetragene Marke mit dem Zeichen ®.
2) Die in einem einzelstaatlichen Markenverzeichnis nach einzelstaatlichem Gesetz eingetragene Marke.
3) Die gewohnheitsrechtliche, nicht eingetragene und dennoch geschützte Common Law-Marke.
Nur für die beiden letzten Arten gilt das ™-Zeichen. Google hat seine Marken beim hiesigen Bundesmarkenamt erfolgreich eintragen lassen. Damit sind sie über das ™-Stadium hinaus zum R im Kreis ® gereift. Die Verwendung eines ™-Zeichens wirkt wie eine Abwertung und ist markenrechtlich fast ebenso bedenklich wie die von Google kritisierte Verwendung der Marke Google als Verb - I googled that hottie -, die die Post zitiert.