In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 17. Dezember 2018, dass die Arbeiten nicht deswegen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen sein müssten, weil sie nicht ausdrücklich in der amtlichen Durchführungsverordnung verzeichnet sind. Sie fielen jedoch unter die Oberbegriffe Großhandel mit Abfall, Scrap and Waste Materials, die das Gesetz regelt.
Selbst wenn eine andere nichtregulierte Kategorie konkreter die Geschäfte bezeichnet, darf das Gesetz so verstanden werden, dass die Einstufung in einer weiteren Gruppe zulässig ist. Eine engere Auslegung würde bedeuten, dass das Gericht nicht jedes Wort des Gesetzes würdigt. Anderenfalls könnte sich jedes Unternehmen unter der jeweils vorteilhaftesten Kategorie einordnen. Der Prozess muss deshalb im Untergericht fortgesetzt werden.