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Donnerstag, den 20. Dez. 2018

Journalisten, Verleger dank Sorgfalt haftungsfrei  

.   Ein Bericht über das Steele Dossier ging einer darin erwähnten Person, dem Kläger im Urteil Aleksej Gubarev v. Buzzfeed Inc. vom 19. Dezember 2018, zu weit. Der Bericht unter­stellt Trump so­wie Rus­sen Ma­chenschaften und erklärt, dass die Journalisten recherchierten, Feh­ler ent­deck­ten und nicht alle Behauptungen verifizieren konnten:
The dossier, which is a collection of memos written over a pe­ri­od of months, includes specific, unverified, and potentially unverifiable al­le­ga­ti­ons … BuzzFeed News reporters in the US and Euro­pe have been in­ve­sti­gating various alleged facts in the dos­si­er but have not ve­ri­fied or fal­si­fied them … [The Dossier] is not just un­con­fir­med: It in­clu­des some clear errors.
Der Kläger verlangte Genugtuung vom Internet-Verlag, weil seine Journalisten ihn durch Falschdarstellungen diffamierten. Das Gericht prüfte den Vorwurf der fahrlässigen oder rücksichtlosen Verletzung der Sorgfaltspflicht durch eine die­sen bekannte Fehlerhaftigkeit der Berichterstattung, und wog dagegen die Ein­re­de ab, die sorgfältige Prüfung samt Auskunft über Fehler und man­geln­de Wahr­heitsbestä­ti­gung sei vom Prinzip des Fair Reporting Privilege als haf­tungs­be­frei­end gedeckt.

In ihrer Entscheidung beschreibt Richterin Ursula Ungaro die Gene­se und Auf­deckung des anfangs geheimen Dossiers sowie die Mühe, die sich die Jour­na­li­sten bei der Nachprüfung behaupteter Fakten und der Erstel­lung ihres Be­richts ga­ben. Dann ver­zeich­net und subsumiert sie die Merkmale des Fair Re­port Pri­vi­le­ge, zu denen auch die Bedeutung des Dossiers für die Öffent­lich­keit und die Ent­hül­lung von Merk­wür­digkeiten bei der Präsidentschafts­wahl 2016 zäh­len, be­vor sie die Jour­na­li­sten und den Ver­lag haftungsfrei stellt.

Für Verlage ist nebenbei bedeutsam, wie die Richterin auf die Argumente des Klägers zur Webseitengestaltung eingeht: Die Links seien nicht unterstrichen, sondern nur blau. Wichtige Hinweise in anderer Schrift oder Farbe als sonstiger Text verwischten die Bedeutung von Passagen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.