Gleich freier Torso am Strand als Menschenrecht
CK • Washington. Moralvorstellungen wandeln sich im Laufe der Zeit, bestätigte das Bundesgericht für Maryland am 20. Dezember 2018 im Fall Chelsea C. Eline v. Town of Ocean City, Md., nach einem Antrag auf Verpflichtung eines Strandorts zur Zulassung freier Oberkörper beider Geschlechter unter Berufung auf die verfassungsrechtlichen Gleichstellungsvorgaben. Die Gemeinde verwies auf die offensichtlichen Unterschiede zwischen Mann und Frau sowie die Sorgfalt, mit der verfassungsvereinbare Verbote in die Ortssatzung aufgenommen wurden.
Männer dürfen keine offenen oder bekleideten Erektionen erkennbar werden lassen, Frauen keine unbedeckten Brustwarzen. Vor dem Satzungerlass war die Öffentlichkeit gehört worden, die überwiegend gegen mehr Freizügigkeit gestimmt hatte. Vor diesem Hintergrund erörtete das Gericht die Verfassungsvorgaben des 14. Verfassungszusatzes und der Menschenrechtsgarantie im Staate Maryland und erkannte mit detaillierter Begründung, dass die Erfolgsaussicht der Antragstellerin minimal war und der Antrag nach lehrreicher Abwägung aller Merkmale für eine Verfügung gegen die Gemeinde abzuweisen war.
Männer dürfen keine offenen oder bekleideten Erektionen erkennbar werden lassen, Frauen keine unbedeckten Brustwarzen. Vor dem Satzungerlass war die Öffentlichkeit gehört worden, die überwiegend gegen mehr Freizügigkeit gestimmt hatte. Vor diesem Hintergrund erörtete das Gericht die Verfassungsvorgaben des 14. Verfassungszusatzes und der Menschenrechtsgarantie im Staate Maryland und erkannte mit detaillierter Begründung, dass die Erfolgsaussicht der Antragstellerin minimal war und der Antrag nach lehrreicher Abwägung aller Merkmale für eine Verfügung gegen die Gemeinde abzuweisen war.