Männer dürfen keine offenen oder bekleideten Erektionen erkennbar werden lassen, Frauen keine unbedeckten Brustwarzen. Vor dem Satzungerlass war die Öffentlichkeit gehört worden, die überwiegend gegen mehr Freizügigkeit gestimmt hatte. Vor diesem Hintergrund erörtete das Gericht die Verfassungsvorgaben des 14. Verfassungszusatzes und der Menschenrechtsgarantie im Staate Maryland und erkannte mit detaillierter Begründung, dass die Erfolgsaussicht der Antragstellerin minimal war und der Antrag nach lehrreicher Abwägung aller Merkmale für eine Verfügung gegen die Gemeinde abzuweisen war.
Männer dürfen keine offenen oder bekleideten Erektionen erkennbar werden lassen, Frauen keine unbedeckten Brustwarzen. Vor dem Satzungerlass war die Öffentlichkeit gehört worden, die überwiegend gegen mehr Freizügigkeit gestimmt hatte. Vor diesem Hintergrund erörtete das Gericht die Verfassungsvorgaben des 14. Verfassungszusatzes und der Menschenrechtsgarantie im Staate Maryland und erkannte mit detaillierter Begründung, dass die Erfolgsaussicht der Antragstellerin minimal war und der Antrag nach lehrreicher Abwägung aller Merkmale für eine Verfügung gegen die Gemeinde abzuweisen war.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.