Im Gegensatz dazu kämpfen die einzelnen Staaten und sonstigen Rechtskreise der USA verbittert um ihr durch die Bundesverfassung zugesichertes Privileg, das Recht nach eigenen, regionalen Vorstellungen aus dem Recht weiterzuentwickeln, für das sie vor der Unabhängigkeit der USA von der Krone zuständig waren. Während der deutsche Bund auf den Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht vertrauen darf, muss sich der amerikanische Bund das Recht zur Vereinheitlichung noch erstreiten.
In der Praxis bedeutet dies, dass jedes Unternehmen mit landesweiter Ausrichtung ständig mit unterschiedlichen Rechtsordungen konfrontiert wird - genauso wie der Autofahrer, der von Kreis zu Kreis ein anderes Verkehrsrecht beachten muss. Dies bietet Chancen, beispielsweise bei der Wahl des auf Softwarelizenzen anwendbaren günstigsten Rechts, aber auch die Notwendigkeit, mit einem gut ausgestatteten Budget selbst einfache Rechtsfragen nach unterschiedlichem Recht beurteilen zu müssen:
Gilt Trade Secret-Recht des Bundes oder eins der Staaten oder beide, und wie passen sie zueinander? Bedeutet das Telefonat mit Teilnehmern aus New York und Kalifornien, dass dortiges Recht auf etwaige Konflikte anzuwenden ist und die dortige Gerichtsbarkeit ausgeübt werden darf, oder das Recht und die Gerichtsbarkeit im Staat des Anrufers? Im Ergebnis ist das Recht in den USA unberechenbarer als in Deutschland, wo regional eher Nuancen, nicht völlig andere Rechtskonzepte zu finden sind.