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Montag, den 31. Dez. 2018

Rechtsbewegendes im Anno Horribili MMXVIII  

.   Politisch und rechtspolitisch endet 2018 wie es begann: Trump, Trump & Trump - nichts als Chaos. Trotz Trumps Über­macht in al­len Ge­wal­ten brach­ten er und seine Ko­hor­ten im Kon­gress nichts zu­stande. Seine Exe­ku­ti­ve baut Ver­ord­nun­gen ab, die die Um­welt, Ar­me, Ge­sund­heit, Ver­brau­cher und Wis­sen­schaft schüt­zen soll­ten.

Das Bewegendste mit wahrlich langwährender Bedeu­tung war die Neu­be­set­zung des Ober­sten Ge­richts­hofs der Ver­einig­ten Staa­ten mit einem Trump-Loya­li­sten, dessen Prü­fung im Senat un­ge­wöhn­lich be­denk­li­che Cha­rak­ter­züge of­fen­bar­te. Aus dem Ad­vi­ce and Con­sent-Ver­fah­ren hält sich der einen Kan­di­da­ten an­re­gen­de Prä­si­dent nor­ma­ler­wei­se he­raus, aber im Jahr 2018 gab es stets zu al­lem, ge­fragt oder un­ge­fragt und un­ter Um­ge­hung der Pres­se­spre­cher und Mi­ni­ster, eine Trump-Tweet-Flut - auch zur Ent­las­sung sei­nes glück­lo­sen Ju­stiz­mi­ni­sters Jef­fer­son Beau­re­gard Ses­sions.

Die Unter- und Revisionsgerichte des Bun­des schla­gen sich noch auf die Sei­te der Ver­fas­sung und des Rechts. Sie wei­sen Trump in sei­ne Schran­ken - eben­so wie die über­mäch­ti­gen Sport- und Por­no­ver­mark­ter, die sie plötz­lich als Copy­right Trolls be­zeich­nen und de­nen sie bei be­haup­te­ten Ur­heber­rechts­ver­let­zun­gen Straf­scha­dens­er­satz ver­wei­gern oder gleich er­klä­ren, dass IP-An­schrif­ten als Be­weis ziem­lich wert­los sind, wenn sie nicht durch an­de­re Nach­wei­se ge­stützt wer­den.

Aufmerksamkeit verdient das neue Geschäfts­ge­heim­nis­schutz­ge­setz des Bun­des, der De­fend Trade Se­crets Act, das sich zum Mit­tel der Aus­spi­o­nie­rung von Wett­be­werbern ent­wickel­te. Das­sel­be gilt für die 2018 wie­der­holt und et­was über­ra­schend for­cier­te Haf­tungs­er­streckung auf Ge­sell­schaf­ter für Fir­men­schul­den - und um­ge­kehrt mit Durch­griff in bei­de Rich­tun­gen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.