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Dienstag, den 01. Jan. 2019

Sind Gesichter biometrische Daten?  

.   Ein Staat, Illinois, schützt gesetzlich biometrische Daten, und Kläger auch in anderen Staaten versuchen sich auf den Biometric In­for­ma­ti­on Privacy Act zu berufen. Facebook bittet Kunden um die Identi­fi­zie­rung frem­der Ge­sichts­fotos, während Google Kunden anbietet, ihre Fotos zu ver­wal­ten. Goog­le stellt eine Sortierfunktion mit Gesichtserkennung zur Verfügung, die der Kläger in Rivera v. Google Inc. als Verletzung des BIPA ansah. Das Bun­des­ge­richt in Il­li­no­is-Nord entschied am 29. Dezember 2018 jedoch man­gels Scha­dens ge­gen ihn. Sam­meln und Sor­tieren stell­ten keine Ver­let­zun­gen dar, die erst mit einer absichtlichen oder versehentlichen Veröf­fent­li­chung oder Auswer­tung vor­lä­gen und im Hackingfall eine Mit­tei­lungs­pflicht aus­lös­ten. Zu­dem sei ein Ge­sicht nicht unbedingt privater Na­tur - man zei­ge es lau­fend der Öf­fent­lich­keit, anders als beispielsweise Finger­ab­drücke oder Aus­weis­da­ten.

Urteil BPA
Da Google die Auf­nah­men in der pri­va­ten Scha­tul­le des Kun­den be­lässt und nicht für eige­ne Zwecke der Da­ten­aus­wer­tung oder Ver­öf­fent­li­chung ver­wen­det, ge­lang dem An­bie­ter die Klag­ab­wei­sung. An­de­re Rich­ter könn­ten an­ders ent­schei­den, meint Eric Gold­man in Google Photos Defeats Privacy Lawsuit Over Face Scans–Rivera v. Google unter Verweis auf weitere Ent­schei­dun­gen. Die Verwendung von Fotos mit identifizierbaren Merkmalen von Per­so­nen bleibt für Dienst­leister trotz dieser Entscheidung ein Haf­tungs­ri­si­ko. Sie soll­ten auch die weitere Gesetzesentwicklung beobachten.

Andere Staaten interessieren sich ebenfalls für den Schutz biometrischer Da­ten - und auch Fake Porn,- und ihre meist kurze Legislaturperiode beginnt in die­ser Woche. Andererseits geht der Senator, der den BIPA entworfen hatte, da­von aus, dass das zehn Jahre alte Gesetz zum Schutz von Anbietern an­ge­sichts des tech­ni­schen Fortschritts eingeschränkt werden sollte: Bob Susn­ja­ra, State se­na­tor sought to weaken biometric privacy protections he had cham­pioned.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.