CK • Washington. Ein Staat, Illinois, schützt gesetzlich biometrische Daten, und Kläger auch in anderen Staaten versuchen sich auf den
Biometric Information Privacy Act zu berufen. Facebook bittet Kunden um die Identifizierung fremder Gesichtsfotos, während Google Kunden anbietet, ihre Fotos zu verwalten. Google stellt eine Sortierfunktion mit Gesichtserkennung zur Verfügung, die der Kläger in
Rivera v. Google Inc. als Verletzung des BIPA ansah. Das Bundesgericht in Illinois-Nord entschied am 29. Dezember 2018 jedoch mangels Schadens gegen ihn. Sammeln und Sortieren stellten keine Verletzungen dar, die erst mit einer absichtlichen oder versehentlichen Veröffentlichung oder Auswertung vorlägen und im Hackingfall eine Mitteilungspflicht auslösten. Zudem sei ein Gesicht nicht unbedingt privater Natur - man zeige es laufend der Öffentlichkeit, anders als beispielsweise Fingerabdrücke oder Ausweisdaten.
Da Google die Aufnahmen in der privaten Schatulle des Kunden belässt und nicht für eigene Zwecke der Datenauswertung oder Veröffentlichung verwendet, gelang dem Anbieter die Klagabweisung. Andere Richter könnten anders entscheiden, meint Eric Goldman in
Google Photos Defeats Privacy Lawsuit Over Face Scans–Rivera v. Google unter Verweis auf weitere Entscheidungen. Die Verwendung von Fotos mit identifizierbaren Merkmalen von Personen bleibt für Dienstleister trotz dieser Entscheidung ein Haftungsrisiko. Sie sollten auch die weitere Gesetzesentwicklung beobachten.
Andere Staaten interessieren sich ebenfalls für den Schutz biometrischer Daten - und auch
Fake Porn,- und ihre meist kurze Legislaturperiode beginnt in dieser Woche. Andererseits geht der Senator, der den BIPA entworfen hatte, davon aus, dass das zehn Jahre alte Gesetz zum Schutz von Anbietern angesichts des technischen Fortschritts eingeschränkt werden sollte: Bob Susnjara,
State senator sought to weaken biometric privacy protections he had championed.