Unter Trump ist allerdings nicht auszuschließen, dass er nicht einfach den Notstand ausruft oder auf die beliebte National Security verweist, um kurzerhand Verbote auszusprechen. Addiert zur ohnehin im Vergleich zu Deutschland erheblicheren Rechtsunsicherheit in den USA, die im Normalfall mit entsprechenden Kosten und Resourcen beherrschbar ist, führt diese Entwicklung zu neuen Fragezeichen für den F&E-Standort USA: Darf die Investition überhaupt weltweit verwertet werden? Oder muss man sich an Nicola Tesla erinnern, dessen Forschungsergebnisse nach seinem Tod vom US-Bund aus seinem Tresor entfernt wurden und nie wieder das Licht der Welt sahen?
Unter Trump ist allerdings nicht auszuschließen, dass er nicht einfach den Notstand ausruft oder auf die beliebte National Security verweist, um kurzerhand Verbote auszusprechen. Addiert zur ohnehin im Vergleich zu Deutschland erheblicheren Rechtsunsicherheit in den USA, die im Normalfall mit entsprechenden Kosten und Resourcen beherrschbar ist, führt diese Entwicklung zu neuen Fragezeichen für den F&E-Standort USA: Darf die Investition überhaupt weltweit verwertet werden? Oder muss man sich an Nicola Tesla erinnern, dessen Forschungsergebnisse nach seinem Tod vom US-Bund aus seinem Tresor entfernt wurden und nie wieder das Licht der Welt sahen?
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.