CK • Washington. Für den Standort USA spricht auch bei Forschung und Entwicklung manches, aber die Vorteile werden aus rechtlicher Perspektive vergleichsweise schwächer. Gleich zweimal schossen sich die USA gerade mit Ausfuhrkontrollrecht in den Fuß: Der US-Tochter der chinesischen Firma Huawei verboten sie,
Forschungsergebnisse ins Ausland zu verbringen. Am 10. Januar 2018 lief auch die verlängerte Frist zur Kommentierung einer allgemeinen
Ausfuhrsperre für den Bereich künstliche Intelligenz aus. Die Pläne nehmen Ergebnisse aus der Grundlagenforschung vom Ausfuhrverbot aus, doch wie lange noch? Die Verordnungsplanung kann einige Zeit bis zur Verwirklichung benötigen, und die Öffentlichkeit darf nach dem
Administrative Procedures Act konkrete Entwürfe fachgerecht kommentieren.
Unter Trump ist allerdings nicht auszuschließen, dass er nicht einfach den Notstand ausruft oder auf die beliebte
National Security verweist, um kurzerhand Verbote auszusprechen. Addiert zur ohnehin im Vergleich zu Deutschland erheblicheren Rechtsunsicherheit in den USA, die im Normalfall mit entsprechenden Kosten und Resourcen beherrschbar ist, führt diese Entwicklung zu neuen Fragezeichen für den F&E-Standort USA: Darf die Investition überhaupt weltweit verwertet werden? Oder muss man sich an Nicola Tesla erinnern, dessen Forschungsergebnisse nach seinem Tod vom US-Bund aus seinem Tresor entfernt wurden und nie wieder das Licht der Welt sahen?