In Roy Rambo v. Administrator East Jersey State Prison untersuchte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 30. Januar 2019, ob der Act verfassungswidrig dem Kläger das garantierte Recht auf Rechtsbeistand entzog. Obwohl die Verurteilung vom einzelstaatlichen Gericht in New Jersey erfolgte, durfte der Kläger im Bundesgericht sein Grundrecht einklagen: In all criminal prosecutions, the accused shall enjoy the right … to have the assistance of counsel for his defense.
Die in der Revision erörterten Präzedenzfälle behandeln die Vermögensbeschlagnahme oder -einziehung als prozessuale Nebenfolge. Kein vergleichbarer Fall betrifft das Einfrieren nach dem Slayer Act oder einem vergleichbaren Gesetz. Aus der Verfassung folgt nicht, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, schloss das Gericht in Philadelphia. Der Leser muss wissen, dass der Kläger sich nicht selbst verteidigen musste, sondern die ihm angebotene Pflichtverteidigung abgelehnt hatte.