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Mittwoch, den 30. Jan. 2019

Roy Rambo und der Slayer Act: 40 Jahre Haft  

.   Der Kläger verteidigte sich selbst und er­hielt 40 Jah­re Ge­fäng­nis we­gen des Mordes an seiner Ehefrau. Er besaß genug Geld für einen Rechtsanwalt, aber der Staat hatte nach dem Slayer Act sein und das Ehe­ver­mö­gen ein­gefroren. Dieses Gesetz verbietet Mördern, vom Mord zu pro­fi­tie­ren.

In Roy Rambo v. Administrator East Jersey State Prison untersuchte das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des dritten Bezirks der USA am 30. Januar 2019, ob der Act ver­fas­sungs­wid­rig dem Kläger das garantierte Recht auf Rechts­bei­stand ent­zog. Ob­wohl die Ver­ur­tei­lung vom einzelstaatlichen Gericht in New Jer­sey er­folg­te, durf­te der Kläger im Bundesgericht sein Grundrecht einklagen: In all cri­mi­nal pro­se­cu­ti­ons, the accused shall enjoy the right … to have the as­si­stan­ce of coun­sel for his defense.

Die in der Revision erörterten Prä­ze­denz­fäl­le behandeln die Vermögens­be­schlag­nah­me oder -einziehung als prozessuale Nebenfolge. Kein ver­gleich­ba­rer Fall be­trifft das Einfrieren nach dem Slayer Act oder einem vergleich­ba­ren Ge­setz. Aus der Verfassung folgt nicht, dass das Gesetz verfassungs­wid­rig sei, schloss das Gericht in Philadelphia. Der Leser muss wissen, dass der Kläger sich nicht selbst ver­teidigen muss­te, sondern die ihm angebotene Pflicht­ver­tei­di­gung abgelehnt hat­te.


Mittwoch, den 30. Jan. 2019

Geheimnis von Tochterfirma entwandt: Greift NDA?  

.   Im Prozess um eine Samentrennungstechnik behauptete die Klägerin, eine Vertraulichkeitsvereinbarung könne nicht dadurch verletzt worden sein, dass sie ein Geschäftsgeheimnis von einer Mitarbeiterin erhalten habe, die vorher bei einer Tochtergesellschaft der Beklagten beschäftigt war und dort das Geheimnis der Muttergesellschaft entwandt und der Klägerin über­ließ.

Am 29. Januar 2019 entschied in Chicago das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des sieb­ten Bezirks der USA nach einer lan­gen Er­ör­te­rung pa­tent­recht­li­cher Ver­dik­te der Ge­schwo­re­nen den Wirkungsbereich des Confidentiality Agree­ment. Weil des­sen Re­geln al­le Ri­si­ken berücksichtigten, kann auch der Erwerb über eine Toch­ter­ge­sell­schaft eine Verletzung darstellen, erklärte es in ABS Global Inc. v. In­gu­ran LLC mit Verweis auf die Klausel:
[T]he term "ST's Confidential Information" shall mean (i) that in­for­ma­ti­on pertaining to the research, processing or production of Sor­ted Se­men that is dis­closed by ST or its Affiliates to ABS and is con­fi­den­ti­al, non-public, proprietary and/or generally not known to the public, to include but not limited to: any and all in­for­ma­ti­on re­la­ting to technology, methods, techniques, processes, know-how, con­cepts, secrets, and scientific or technical know-how, whether such information be tangible, intellectual or otherwise; and (ii) any in­for­ma­ti­on related to Sorted Semen that is based on or derived from any of the fo­re­go­ing, whether by ABS or ST or third parties. ST's Con­fi­den­ti­al In­for­mat­i­on shall encompass all of the foregoing infor­ma­ti­on whe­ther pro­vi­ded by ST in writing, orally or by other means. AaO 36.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.