Die gesamte Gestaltung seiner Webseite stellt er zur Diskussion, und zahlreiche Vorschläge klingen vernünftig. Der Bürger fühlt sich als geschützter Verbraucher angesprochen - als Wähler muss er vermuten, dass der politische Hintergrund der Aktion Trumps Wahlversprechen der Abschaffung von Staatsdiensten ist. Das Verbraucherfinanzschutzamt hatte Trump schließlich kurz nach seinem Amtsantritt entmachtet, und in diesen Wochen entfernt er den unter Obama mühsam entwickelte Schutz vor Kredithaien, die Verzinsungen im dreistelligen Prozentbereich kassieren, während wahlkampfspendierende Glücksspielveranstalter aus Las Vegas Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Trump-Ministerien einsammeln.
Trotzdem ist der Aufruf im Federal Register lesenswert. Wenn man die bei Trump geratene Vorsicht aussetzt, finden sich in den Fragen an den aktiven Bürger stimulierende Überlegungen zur Gestaltung staatlicher Webseiten und zum Auftritt staatlicher Onlineangebote.
Beim Lesen sollte man die Angesprochenen beider vom Gesetz berücksichtigten Produktbeteiligten im Auge behalten: Verbraucher und Hersteller. Beide müssen vom Staat fair behandelt werden. Das gilt auch bei Webseiten. Diese stellen, wie man in der Privatwirtschaft sieht, Waren und Dienstleistungen oft mit verzerrter Bewertung dar.