Da der Plan raffiniert und der Muttergesellschaft verschwiegen war, hielt das Finanzministerium die Vorgehensweise für besonders verwerflich. Auf die betroffenen 304 Transaktionen wandte das berüchtigte Office of Foreign Asset Controls den Strafenkatalog in den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A. an, stellt die Firmen auf seiner Webseite am 14. Februar 2019 bloß und schließt mit dieser Compliance-Empfehlung:
This case demonstrates the importance of (i) implementing risk-based controls, such as regular audits, to ensure subsidiaries are complying with their obligations under OFAC’s sanctions regulations, (ii) performing follow-up due diligence on acquisitions of foreign persons known to engage in historical transactions with sanctioned persons and jurisdictions, and (iii) appropriately responding to derogatory information regarding the sanctions compliance efforts of foreign persons subject to the jurisdiction of the United States.Ein amerikanischer Interessent muss vor und nach dem Erwerb einer ausländischen Unternehmensbeteiligung besondere Vorsicht walten lassen, wenn er embargokritische Einstellungen auf der Verkäuferseite entdeckt. Deutsche Unternehmen, die sich zum Verkauf stellen, sollten in der Due Diligence bereits ihre Einstellungen und Erwartungen klarstellen. Das kann bedeuten, dass ein Amerikaner vom Erwerb Abstand nimmt, aber wenigstens drohen den Beteiligten dann keine Sanktionen, die von Handelsverboten über Kontensperren bis zu Haftstrafen reichen.