Schiedsklausel als sittenwidriger Knebelvertrag
CK • Washington. Eine Schiedsklausel verbot einem Baukunden, gegen den Inhaber der Baufirma vozugehen, obwohl er eine prozessrechtlich notwendige Partei wäre, und das Schiedsverfahren offenzulegen, obwohl Bundesrecht ihm als Verbraucher die Offenlegung gestattet. Gegen den Schiedsantrag beantragte er eine Unterlassungsverfügung, die zu einem normalen Gerichtsprozess führen würde. Die Baufirma wandte Zustellungsfehler sowie die bindende Wirkung der Schiedsklausel nach ständiger höchstrichtlicher Rechtsprechung ein.
Am 26. Februar 2019 folgte vom Bundesgericht der Hauptstadt eine lesenswerte Auseinandersetzung mit beiden Argumenten. Die Zustellung sei wirksam gewesen, selbst wenn die Baufirma die Gerichtspost versehentlich ignoriert oder von der falschen Person angenommen habe. Im Fall Seibert v. Precision Contracting Solutions, LP untersuchte der United States District Court for the District of Columbia dann den Federal Arbitration Act und das Verbraucherschutzrecht, bevor er die Sittenwidrigkeit und Knebelhaftigkeit der Klausel bejahte und das Schiedsverfahren aussetzte.
Am 26. Februar 2019 folgte vom Bundesgericht der Hauptstadt eine lesenswerte Auseinandersetzung mit beiden Argumenten. Die Zustellung sei wirksam gewesen, selbst wenn die Baufirma die Gerichtspost versehentlich ignoriert oder von der falschen Person angenommen habe. Im Fall Seibert v. Precision Contracting Solutions, LP untersuchte der United States District Court for the District of Columbia dann den Federal Arbitration Act und das Verbraucherschutzrecht, bevor er die Sittenwidrigkeit und Knebelhaftigkeit der Klausel bejahte und das Schiedsverfahren aussetzte.