Immunität internationaler Organisationen beschnitten
AMB - Washington. Das Immunitätsgesetz für internationale Organisationen von 1945 gewährt in 22 USC §288 a(b) diesen Einrichtungen vor US-Gerichten die absolute Immunität. Der International Organisations Immunities Act garantierte ihnen dieselbe Immunität wie Staaten, Botschaften und Konsulaten. Dieses Vorrecht hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, in seinem Urteil vom 27. Februar 2019 als nicht mehr zeitgemäß eingestuft. Stattdessen gelte dieselbe Immunität wie im Foreign Sovereign Immunities Act von 1976, der in 28 USC §1602 die absolute Immunität durch eine beschränkte ersetzte.
In dem Fall Jam vs. International Financial Corporation erklärte der Supreme Court eine Klage von Bewohnern eines Dorfes in Indien gegen den Finanzarm der Weltbank-Gruppe vor US-Gerichten für nicht von der absoluten Immunität erfasst. Die Dorfbewohner machen die IFC für Umweltschäden verantwortlich, die durch ein von der Beklagten finanziertes Kraftwerk verursacht worden sein sollen. Ob die restriktive Immunität greift und ob die Finanzierung unter die Ausnahme für gewerbliches Handeln fällt, muss das Untergericht noch entscheiden.
Die Entscheidung fiel mit sieben zu einer Stimme deutlich aus. Der das Urteil verfassende Vorsitzende Richter John Roberts sagte in einem Interview, keine Organisation dürfe über dem Gesetz agieren. Die Regierung von US-Präsident Trump hatte die Kläger mit der Begründung unterstützt, internationalen Organisationen sollten nicht mehr als die eingeschränkte Immunität gewährt werden, die ausländischen Staaten eingeräumt wird.
In dem Fall Jam vs. International Financial Corporation erklärte der Supreme Court eine Klage von Bewohnern eines Dorfes in Indien gegen den Finanzarm der Weltbank-Gruppe vor US-Gerichten für nicht von der absoluten Immunität erfasst. Die Dorfbewohner machen die IFC für Umweltschäden verantwortlich, die durch ein von der Beklagten finanziertes Kraftwerk verursacht worden sein sollen. Ob die restriktive Immunität greift und ob die Finanzierung unter die Ausnahme für gewerbliches Handeln fällt, muss das Untergericht noch entscheiden.
Die Entscheidung fiel mit sieben zu einer Stimme deutlich aus. Der das Urteil verfassende Vorsitzende Richter John Roberts sagte in einem Interview, keine Organisation dürfe über dem Gesetz agieren. Die Regierung von US-Präsident Trump hatte die Kläger mit der Begründung unterstützt, internationalen Organisationen sollten nicht mehr als die eingeschränkte Immunität gewährt werden, die ausländischen Staaten eingeräumt wird.