• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 04. März 2019

Neuregelung der Auslandskommunikation: Call ID  

.   Das Washingtoner Bundesnetzamt verkündet am 4. März 2019 als Schlag gegen Anrufe aus dem Ausland, bei denen die Rufnummer un­ter­drückt oder falsch ausgegeben wird, zur Kommentierung durch die Öf­fent­lich­keit einen Regelungsvorschlag. Unter dem Titel Truth in Caller ID be­ab­sich­tigt die Federal Commissions Commission die Erfassung jeglicher tele­fon­num­mern­ba­sie­render Kom­mu­ni­kation, gleich wie technisch ausgeführt, als Ver­brau­cher­schutz­maß­nah­me.

Die FCC richtet zahlreiche, bis zum 3. April 2019 zu beantwortende Fragen an die Le­ser, um technische und praktische Fragen vor einem abschließenden Ver­or­dnungs­ent­wurf in 47 CFR Part 64 zu klären, damit alle Arten bekannter und er­war­te­ter Kommunikationswege erfasst werden: The document also in|vites com­ment on what other changes to our Truth in Caller ID rules the Com­mis­si­on can make to better prevent inaccurate or misleading caller ID infor­ma­ti­on from har­ming consumers. In doing so, the Commission takes ano­ther sig­ni­fi­cant step in its multi-pronged approach to ending malicious caller ID spoofing.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.