Die Entscheidungsbegründung geht lehrreich auf die Zustellungsanforderungen ein, Die Zustellung an eine Partnerschaft unterscheidet sich von der an eine Corporation. Die Zustellung an Ortsfremde kann über das Handelsregister am Gerichtsort erfolgen, wenn die Beklagte am Gerichtsort als Gesellschaft angemeldet sein muss. In diesem Fall hat der Fotograf nicht erklärt, dass die Beklagte dazu verpflichtet war. Das Gericht darf nicht selbst vermuten, dass sie eine solche Pflicht verletzt hat und die Zustellung über das Handelsregister erfolgen durfte.
Sowohl Amerikanern wie Ausländern ist oft unbekannt, dass in einem Staat gegründete Gesellschaften auch beim Handelsregister in weiteren Staaten registriert sein müssen - als foreign Corporation -, wenn sie dort erheblichen Geschäftstätigkeiten nachgehen. In jedem solchen Staat muss ein Registered Agent als Zustellungsbevollmächtigter benannt und gemeldet werden. Welche Wirkung das Unterlassen dieser Meldung - und damit die Zulässigkeit der Zustellung über das Handelsregister - hat, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die insbesonders bei einem Antrag auf ein Versäumnisurteil zur Falle werden können.