Im US-Prozess nimmt die Jury die Subsumtion vor, doch der Richter spricht das Urteil nach weiteren Parteianträgen. Ausschlaggebend war für das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 15. März 2019 der Mangel an Anzeichen für eine Böswilligkeit der verletzenden Nutzung, die einen hohen Schadensersatz rechtfertigen kann.
Im US-Prozess nimmt die Jury die Subsumtion vor, doch der Richter spricht das Urteil nach weiteren Parteianträgen. Ausschlaggebend war für das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 15. März 2019 der Mangel an Anzeichen für eine Böswilligkeit der verletzenden Nutzung, die einen hohen Schadensersatz rechtfertigen kann.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.