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Samstag, den 16. März 2019

Makler gaben Webdienst Immobilienbilder: Haftung  

.   Über $8 Mio. sprachen die Geschworenen im Ur­he­ber­rechts­pro­zess Fotografen wegen der lizenzüberschreiten­den Nut­zung von Im­mo­bilienfotos in einem Internetangebot zu, das sie von Mak­lern erhalten hat­te. In San Francisco entschied die Revision für den Anbieter im Fall VHT Inc. v. Zil­low Group Inc. und gab den Fall ans Untergericht mit Hin­wei­sen zu­rück. Dieses hatte das Verdikt bereits im eigenen Urteil halbiert.

Im US-Prozess nimmt die Jury die Subsumtion vor, doch der Richter spricht das Urteil nach wei­te­ren Par­tei­an­trägen. Ausschlaggebend war für das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des neun­ten Bezirks der USA am 15. März 2019 der Man­gel an An­zei­chen für eine Bös­willigkeit der verletzenden Nutzung, die einen hohen Scha­dens­er­satz recht­fertigen kann.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.