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Freitag, den 22. März 2019

US-Gerichte nicht beim Unfall im Ausland anrufen  

Zuständigkeit nach Auslandsflug und Montrealer Übereinkommen
.   Auf einem Flug in Asien wurde eine Passagierin aus den USA versehentlich verbrüht und verklagte nach der Montrealer Übereinkunft zwei asiatische Flugunternehmen: Das transportierende Unternehmen sowie eine verbundene Luftfahrtgesellschaft, die neuerdings auch nach Hawaii fliegt. Das Bundesgericht der Hauptstadt prüfte lesenswert seine Zuständigkeit, da direkte Anknüpfungen an den Gerichtsbezirks fehlen. Die erste Voraussetzung ist der Wohnsitz der Klägerin im Gerichtsstaat, fordert das Übereinkommen. Nur diese Voraussetzung ist erfüllt. Die weiteren Merkmale liegen nicht vor. Das Ge­richt kann sich nicht auf Präzedenzfälle für Zuständigkeitsmerkmale nach der Übereinkunft verlassen und prüft daher besonders gründlich. Die le­sens­wer­te Abweisungsbegründung erging im Fall Erwin-Simpson v. Air Asia Berhad am 22. März 2019 und bezieht auch Präzedenzfälle mit deutscher Be­tei­li­gung ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.