Kann EU-Lizenznehmer US-Verletzer verklagen?

Das Gericht musste nicht einmal prüfen, ob ein Markenrecht nach dem bundesrechtlichen Lanham Act verletzt war oder die Verletzungsbehauptung schlüssig dargelegt war. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta entschied, dass der Kläger keine Rechte geltend machen konnte, weil er im Lizenzvertrag auf sie verzichtigt hatte: a licensee's right to sue to protect the mark "largely depends on the rights granted to the licensee in the licensing agreement." AaO 7.