Die qualifizierte elektronische Signatur in den USA
CK • Washington. Digital wird in den USA, beispielsweise beim Markenamt, so signiert: /Ich Bins/. Das ist kein Aprilscherz. Wer zum Vergleich die Urteile und Praxisfragen zur qualifizierten Signatur liest, fragt sich, ob der kumulative Mehraufwand in Deutschland nicht den ersparten Aufwand bei der Aufklärung von Betrugsfällen übersteigt.
Auch das besondere elektronische Anwaltspostfach übersteigt Kosten und Aufwand, aber auch Fehleranfälligkeit, Zustellungsunsicherheit und die Gefahr der Fristversäumnis der einfachen amerikanischen Lösungen. Jedes US-Gericht verlangt eine eigene Zulassung des Rechtsanwalts, aber dann ist selbst beim Supreme Court die Anmeldung zur elektronischen Korrespondenz eine Sache von fünf Minuten. Besondere Geräte oder technische Einrichtungen werden nicht verlangt.
Auch das besondere elektronische Anwaltspostfach übersteigt Kosten und Aufwand, aber auch Fehleranfälligkeit, Zustellungsunsicherheit und die Gefahr der Fristversäumnis der einfachen amerikanischen Lösungen. Jedes US-Gericht verlangt eine eigene Zulassung des Rechtsanwalts, aber dann ist selbst beim Supreme Court die Anmeldung zur elektronischen Korrespondenz eine Sache von fünf Minuten. Besondere Geräte oder technische Einrichtungen werden nicht verlangt.