Geheimhaltung des Strafgeschworenenverfahrens
Präzedenzfall berührt auch den Mueller-Untersuchungsbericht über Trump-Russland
CK • Washington. Der Öffentlichkeitsgrundsatz stellt die Vermutung auf, dass der amerikanische Prozess samt Akten jedermann, insbesondere den Medien, zugänglich sein muss. Ausnahmen gelten für bestimmte Daten, so bei Kindern und aktiven Strafverfolgungen. Politisch bedeutsam ist aktuell, ob die den Strafgeschworenen vorgetragenen Beweise geheim bleiben müssen, wie es die Rule 6(e) der Strafprozessordnung vorsieht, deren Ausnahmen am 5. April 2019 das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt so zitierte:3) Exceptions.Ein Historiker verlangte die Offenlegung von Beweisen aus einem Grand Jury-Verfahren. Das Gericht wies in Stuart McKeever v. William Barr das Begehr ab: Gerichte seien nicht befugt, weitere Ausnahmen zu schaffen. Das Grand Jury-Verfahren dient der Staatsanwaltschaft zur Verbereitung einer Strafanklage und der Verfahrenseröffnung. Es stellt noch keinen Abschnitt des Strafprozesses dar. Diese Geheimhaltung kann sich auch auf den Bericht des Sonderermittlers Mueller im Trump-Russland-Vorgang auswirken, an dessen Offenlegung die Öffentlichkeit ein besonderes Interesse zeigt.
(A) Disclosure of a grand-jury matter - other than the grand jury's deliberations or any grand juror's vote - may be made to:
(i) an attorney for the government for use in performing that attorney's duty;
(ii) any government personnel - including those of a state, state subdivision, Indian tribe, or foreign government - that an attorney for the government considers necessary to assist in performing that attorney's duty to enforce federal criminal law; or
(iii) a person authorized by 18 U.S.C. § 3322.
Andere Gerichte hatten anders entschieden, sodass der Entscheid dem Supreme Court in Washington, DC, vorgelegt werden kann.