Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärt leicht lesbar die Hauptregeln der Haftung, die eine Pflicht nur bei einer vorhersehbaren Gefahr aufgibt: [U]nder Ohio law, "a plaintiff must prove (1) that the defendant owed the plaintiff a duty, (2) that the defendant breached that duty, and (3) that the breach of the duty proximately caused the plaintiff's injury." Chambers v. St. Mary's Sch., 697 N.E.2d 198, 200 (Ohio 1998) … "The existence of a duty depends on the foreseeability of the injury." Menifee v. Ohio Welding Prods., Inc., 472 N.E.2d 707, 710 (Ohio 1984).
Die Tote hatte eine rote Linie überschritten, die alle, Passagiere ebenso wie Personal, vor einer Gefahrenzone warnt. Sie war betrieblich in Sicherheitsfragen geschult. Das Laufenlassen der Motoren zwischen Flügen ist zulässig und üblich. Sie hatte das Motorengeräusch ignoriert. Die Vorhersehbarkeit der Unfalls war unter diesen Umstäden nicht gegeben: An injury is foreseeable if "a reasonably prudent person would have anticipated that an injury was likely to result from the performance or nonperformance of an act." Das Ignorieren von Sicherheitsanweisungen, der roten Linie und der Geräusche passen nicht zur durchschnittlich umsichtigen Person und der an ihr zu messenden Vorhersehbarkeit einer Gefahr.