Zahnvergleich im Zahnarztfotourheberrecht
CK • Washington. Der Revisionsentscheid in Mitchell A. Pohl, DDS v. MH Sub I LLC vom 1. Mai 2019 behandelt vom Zahnarzt angefertigte Patientenbehandlungsfotos, die die beklagte Webseitengestalterin von seiner Webseite kopiert und auf Webseiten ihrer Kundschaft wiederveröffentlicht hatte. Der Kläger war aktivlegitimiert, weil seine Fotos und die Webseite beim Copyright Office eingetragen sind. Die Beklagte wand den Mangel an urheberrechtsqualifizierender Kreativität der Werke ein, und das Untergericht entschied:
… taking the pictures involved no "creative spark." … (1) the pictures served the purely utilitarian purpose of advertising Dr. Pohl's services, (2) the actions Dr. Pohl took in taking the pictures involved "the most rudimentary and basic task[s] for photographers since the era of the daguerreotype," and (3) the entire photography process took only five minutes. AaO 7.Urteile über die Schöpfungshöhe im Fotorecht sind selten, weil der Supreme Court die gesetzlichen Anforderungen als minimal bezeichnet hat. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta schlug in dieselbe Kerbe und legte außerordentlich ausführlich dar, warum beschreibend wirkende Werbeaufnahmen Urheberschutz genießen. Allein seine Auswertung zahlreicher Präzedenzfälle ist lehrbuchhaft praxisrelevant und zur Einführung ins amerikanische Fotorecht empfohlen.