In Chicago entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 12. Juni 2019 gegen die Aufhebung des untergerichtlichen Urteils. Die Klägerin hatte ihre Rechte konsistent mit Abmahnungen als Cease and Desist Letters gegen Nachahmer verfolgt. Ihre Produkte haben sich einen Namen gemacht und werden von Experten als Klassiker bezeichnet. Die sklavische Nachahmung sahen die Geschworenen als eine $2 Mio. Dollar werte Rechteverletzung an, und das Untergericht hatte ihre Einschätzung nicht aufgehoben.
In Chicago entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 12. Juni 2019 gegen die Aufhebung des untergerichtlichen Urteils. Die Klägerin hatte ihre Rechte konsistent mit Abmahnungen als Cease and Desist Letters gegen Nachahmer verfolgt. Ihre Produkte haben sich einen Namen gemacht und werden von Experten als Klassiker bezeichnet. Die sklavische Nachahmung sahen die Geschworenen als eine $2 Mio. Dollar werte Rechteverletzung an, und das Untergericht hatte ihre Einschätzung nicht aufgehoben.
Ein Prozessfehler führte zum Ausschluss eines Marktgutachtens, aber das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago manövriert wie das Untergericht um den Ausschluss herum, um nach lehrreicher Schilderung und Subsumierung der Verwechselbarkeitselemente als auch der Ergebnisse des Gutachtens zum Ergebnis zu gelangen.
Es weist die Klage des Markeninhabers gegen einen Konkurrenten, wegen Markenverletzung und Wettbewerbsverletzung ab. Lesenswert ist auch die Erörterung der Markenamtspraxis, manchmal den Begriff als beschreibend und eintragungsunfähig zu bezeichnen, während es anderen Antragstellern die Eintragung gestattet.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.