CK • Washington.
Likelihood of Confusion, Verwechselbarkeit, ist ein wichtiges Merkmal im Markenrecht. Der Revisionsentscheid in
Uncommon LLC v. Spigen Inc. vom 11. Juni 2019 untersucht die gesetzlichen und die von der Rechtsprechung entwickelten Merkmale der Verwechselbarkeit bei der Prüfung eines Streites zwischen zwei Telefonhüllenanbietern. Keiner hat mit seiner Marke eine starke Bedeutung im Markt erworben, und beide verwenden den beschreibenden Begriff Kapsel,
Capsule.Ein Prozessfehler führte zum Ausschluss eines Marktgutachtens, aber das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago manövriert wie das Untergericht um den Ausschluss herum, um nach lehrreicher Schilderung und Subsumierung der Verwechselbarkeitselemente als auch der Ergebnisse des Gutachtens zum Ergebnis zu gelangen.
Es weist die Klage des Markeninhabers gegen einen Konkurrenten, wegen Markenverletzung und Wettbewerbsverletzung ab. Lesenswert ist auch die Erörterung der Markenamtspraxis, manchmal den Begriff als beschreibend und eintragungsunfähig zu bezeichnen, während es anderen Antragstellern die Eintragung gestattet.