Grundrechtsanspruch gegenüber Unternehmen
Recht auf Meinungsfreiheit beim staatlich eingewiesenen Kabelsender?
CK • Washington. Verfassungsrechte schützen den Bürger vor staatlichen Eingriffen. Das First Amendment der Bundesverfassung schützt die Meinungs-, Presse-, Versammlungs-, Petitions- und Religionsfreiheit. Kann der Bürger diesen Schutz gegen ein Unternehmen durchsetzen, das der Staat mit der Aufgabe betraut hat, der Öffentlichkeit einen Kabelsenderkanal für die Ausstrahlung ihrer Meinungen zu öffnen? Der Supreme Court verneinte am 17. Juni 2019 in Manhattan Community Access Corp. v. Halleck.Ein Unternehmen kann zur Beachtung von Grundrechten wie ein Staat verpflichtet sein, wenn es dessen Exklusivaufgaben in seinem Auftrag erfüllt: powers traditionally exclusively reserved to the State. Den Klägern, die eine Kritik über den Kanalbetreiber auf dem Kanal ausgestrahlt hatten, verweigerte jener anschließend die weitere Mitwirkung. Der Supreme Court entschied bei starker Mindermeinung, dass der Kabelkanal keine ausschließlich dem Staat vorbehaltene Aufgaben erfüllte und deshalb das Grundrecht ignorieren darf.