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Mittwoch, den 19. Juni 2019

Grundrechtsanspruch gegenüber Unternehmen

 
Recht auf Meinungsfreiheit beim staatlich eingewiesenen Kabelsender?
.   Verfassungsrechte schützen den Bürger vor staat­li­chen Ein­griffen. Das First Amendment der Bundesverfas­sung schützt die Mei­nungs-, Pres­se-, Versammlungs-, Petitions- und Religionsfreiheit. Kann der Bür­ger die­sen Schutz gegen ein Unternehmen durchsetzen, das der Staat mit der Auf­ga­be be­traut hat, der Öf­fentlichkeit einen Kabel­sen­der­ka­nal für die Aus­strah­lung ihrer Mei­nun­gen zu öffnen? Der Supreme Court ver­nein­te am 17. Ju­ni 2019 in Man­hat­tan Com­mu­ni­ty Access Corp. v. Halleck.

Ein Unternehmen kann zur Beachtung von Grundrechten wie ein Staat ver­pflich­tet sein, wenn es des­sen Ex­klu­siv­aufgaben in seinem Auftrag erfüllt: po­wers tra­di­tionally exclusively reserved to the Sta­te. Den Klä­gern, die eine Kri­tik über den Kanalbetreiber auf dem Kanal ausgestrahlt hatten, ver­wei­ger­te je­ner an­schließend die wei­te­re Mit­wir­kung. Der Supreme Court entschied bei star­ker Min­der­mei­nung, dass der Kabelkanal keine ausschließ­lich dem Staat vor­be­hal­te­ne Aufgaben erfüllte und deshalb das Grundrecht ignorieren darf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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