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Mittwoch, den 19. Juni 2019

Schadensersatz für Sachen, nicht das Leben  

.   Die lesenswerte Mindermeinung im Revisionsentscheid Phi­lipp v. Ger­ma­ny vom 18. Ju­ni 2018 weist auf Risiken der Mehr­heits­ent­schei­dung hin: Sou­ve­räne Staaten können vor US-Gerichten mit Völ­ker­mord­kla­gen schlech­ter ge­stellt wer­den als Un­ter­neh­men, die an den­sel­ben Hand­lun­gen betei­ligt gewesen sein sollten.

Das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt legt die Ausnahmen von der Staa­ten­im­mu­ni­tät nach dem For­eign Sovereign Immunities Act weiter aus als die Kollegen in anderen Bundesberufungsgerichtsbezirken. Die Mehr­heits­ent­schei­dung führt zum kaum nach­voll­zieh­ba­ren Ergebnis, dass die Ent­eig­nung von Sa­chen bei Ge­no­zid-Ver­bre­chen Scha­dens­er­satz er­mög­licht, wäh­rend der Ver­lust des Le­bens ent­schä­di­gungs­los bliebe.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.