Schwierig war die Frage, ob der beklagte Bootshersteller überhaupt in einer wirksamen Vertragsbeziehung zum Kläger stand, denn zwischen beiden waren mehrere, zwischenzeitlich pleite gegangene Vertreter eingeschaltet. Dennoch klärt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago lehrreich das Vertretungs- und Vertragsrecht.
Ausschlaggebung ist für das Gericht selbst bei einer ungeklärten Vertragsbeziehung, dass der Kläger alles oder nichts als Schadensersatz gewählt hatte. Den Schaden durch Mängel und Normenverletzung belegte und verlangte er nicht, sondern allein den Kaufpreis. Diese Rechtsfolge ist im anwendbaren Recht nicht vorgesehen, sodass ohne zulässige Rechtsfolge die Klage in jedem Fall erfolglos bleibt.