Trump verletzt Verfassung mit Twitter-Ausschluss
CK • Washington. Twitter darf Konten löschen, bestätigen viele Gerichte, denn ein Unternehmen kann nicht wie ein Staat zum Meinungsfreiheitsschutz verpflichtet werden. Anders verhält es sich beim Präsidenten. Der ohnehin laufend verfassungsbrechend agierende Trump hat sich am 9. Juli 2019 einen Revisionsentscheid eingefangen, der Twitter als öffentliches Forum bezeichnet, aus dem der Staat, also auch der Präsident, keine Leser ausschließen darf. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA erließ in Knight First Amendment Institute v. Donald J. Trump eine lesenswerte Begründung, die wohl wie auch andere Entscheidungen als Fake News ignoriert wird.