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Dienstag, den 09. Juli 2019

Trump verletzt Verfassung mit Twitter-Ausschluss  

.   Twitter darf Konten löschen, bestätigen viele Ge­rich­te, denn ein Un­ter­neh­men kann nicht wie ein Staat zum Meinungsfreiheitsschutz ver­pflich­tet wer­den. Anders verhält es sich beim Präsidenten. Der ohnehin lau­fend ver­fas­sungs­bre­chend agierende Trump hat sich am 9. Juli 2019 einen Re­vi­si­ons­ent­scheid eingefangen, der Twitter als öffentliches Forum bezeich­net, aus dem der Staat, also auch der Präsident, keine Leser ausschließen darf. Das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des zwei­ten Bezirks der USA erließ in Knight First Amend­ment In­sti­tu­te v. Do­nald J. Trump eine lesenswerte Begründung, die wohl wie auch andere Entscheidungen als Fake News ignoriert wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.