Ein Drohnenhaftungsrecht wird amtlich
CK • Washington. Der Bund ist für die Zulassung von Drohnen im Luftraum der USA zuständig. Die Einzelstaaten regeln hingegen die meisten Rechtsgebiete, zu denen auch Sachen- und Grundstücksrecht, Privatsphärenschutz und die Haftung für unerlaubte Handlungen, Torts, zählen. Da ihnen oft die Kompetenz für die Gesetzgebung fehlt, springen Anwaltsvereine und auch ein nationaler Gesetzgebungsausschuss ein und entwickeln Modellgesetze. Die Staaten können diese nach Belieben annehmen, adaptieren und ignorieren.
Das neueste Vorhaben behandelt die Haftung nach dem Recht der unerlaubten Handlungen für den Drohneneinsatz, der auch Hausfriedensbruch und Privatsphähreneingriffe berücksichtigt. Die Beratungen finden in diesem Sommer unter der Ägide der National Conference of Commissioners on Uniform State Laws mit dem Entwurf des Uniform Tort Law Relating to Drones Actstatt. Der Entwurf ist mit zahlreichen Kommentierungen versehen und enthält diese Gliederung:
Das neueste Vorhaben behandelt die Haftung nach dem Recht der unerlaubten Handlungen für den Drohneneinsatz, der auch Hausfriedensbruch und Privatsphähreneingriffe berücksichtigt. Die Beratungen finden in diesem Sommer unter der Ägide der National Conference of Commissioners on Uniform State Laws mit dem Entwurf des Uniform Tort Law Relating to Drones Actstatt. Der Entwurf ist mit zahlreichen Kommentierungen versehen und enthält diese Gliederung: