• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 12. Juli 2019

Ein Drohnenhaftungsrecht wird amtlich  

.   Der Bund ist für die Zulassung von Drohnen im Luft­raum der USA zu­stän­dig. Die Ein­zel­staa­ten regeln hingegen die mei­sten Rechts­ge­bie­te, zu de­nen auch Sa­chen- und Grund­stücks­recht, Pri­vat­sphä­ren­schutz und die Haf­tung für un­er­laub­te Hand­lun­gen, Torts, zäh­len. Da ihnen oft die Kom­pe­tenz für die Ge­setz­ge­bung fehlt, sprin­gen An­walts­ver­eine und auch ein na­tio­na­ler Ge­setz­ge­bungs­aus­schuss ein und en­twickeln Mo­dell­ge­set­ze. Die Staa­ten kön­nen die­se nach Be­lie­ben an­neh­men, adap­tie­ren und ig­no­rie­ren.

Das neueste Vorhaben behandelt die Haftung nach dem Recht der un­er­laub­ten Hand­lun­gen für den Droh­nen­ein­satz, der auch Haus­frie­dens­bruch und Pri­vat­sphäh­ren­ein­grif­fe be­rück­sich­tigt. Die Be­ra­tun­gen fin­den in die­sem Som­mer un­ter der Ägi­de der Na­tio­nal Con­fe­ren­ce of Com­mis­sio­ners on Uni­form Sta­te Laws mit dem Ent­wurf des Uni­form Tort Law Re­la­ting to Dro­nes Actstatt. Der Ent­wurf ist mit zahl­rei­chen Kom­men­tie­run­gen ver­se­hen und ent­hält die­se Glie­de­rung:
Gliederung







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.