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Sonntag, den 28. Juli 2019

Trump verliert am Tag, siegt in der Nacht  

Plotkin, Foreign Affairs, excerpt

Stephen Plotkin, What Mueller Found - and Didn't Find -
About Trump and Russia, Foreign Affairs, 7/2019, 65
.   Trump klagte etwa 3500-mal und prä­sen­tiert die Gerichte lau­fend mit un­ge­wöhn­li­chen Rechts­fra­gen. Jetzt folg­ten zwei pro­zes­su­a­le Be­schlüs­se, die auch im Wirt­schafts­recht be­deut­sam sein kön­nen. Im Bun­des­ge­richt des Haupt­stadt­be­zirks beantragte Trump die Zusammen­le­gung von Kla­gen über die Of­fen­le­gung sei­ner Steu­er­er­klä­run­gen - ein für Prä­si­den­ten nor­ma­ler, von ihm je­doch hef­tig zu­rück­ge­wie­se­ner Vor­gang.

In Trump v. U.S. House of Representatives' Committee on Ways and Means ent­schied das Gericht am 25. Juli 2019 mit wenig Beach­tung, weil das Land bei der Ver­kün­dung noch die im Kongress behandelten Untersuchungs­er­geb­nis­se von Ro­bert Mueller über Trumps Wahlstraftaten mit landes­wei­ter Fern­seh­aus­strah­lung erörterte, dass die Verfahren nicht verbunden werden, weil sie auf un­ter­schied­lichen Rechtsgrundlagen beruhen und unzureichende Ge­mein­sam­kei­ten aufweisen. Ein Prozess betrifft Bundesgesetze und Verfassungsrecht, der zweite behandelt primär einzelstaatliches Recht. Im Wirtschaftsrecht gibt es solche Konstellationen häufig, sodass diese Beschlussbegründung lehrreich ist.

Der zweite Beschluss kommt vom Supreme Court in Trump v. Sier­ra Club und fiel so spät in der Nacht des 26. Juli 2019, dass selbst der ob­sie­gen­de Trump ihn fast ignorierte: Die von ihm zur konserva­ti­ven Mehr­heit ein­ge­schwo­re­nen Richter beschlossen, seine Haushaltumschichtung zum Bau einer Mau­er an der me­xi­ka­ni­schen Gren­ze zuzulassen. Der Haushalt ist Sa­che des Kon­gres­ses, und Trump ver­füg­te eigen­mäch­tig, Gel­der aus dem Ver­tei­di­gungs­haus­halt dem Hei­mat­schutz­mi­ni­ste­ri­um zum Mau­er­bau zu über­tra­gen. Die Mehr­heit und eine Min­der­heit vo­tier­ten ohne Be­grün­dung; die Be­grün­dung des Rich­ters Bey­er ver­tritt le­sens­wert einen Mittelweg.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.