Fakten verheimlicht: Einreden und Marke weg
CK • Washington. Im US-Prozess ist die mangelnde Mitwirkung der Beteiligten am Ausforschungsbeweisverfahren Discovery mit dem Risiko saftiger Strafen verbunden. Im Streit um Marken Beach Mart Inc. v. L&L Wings Inc. bestätigte die Revision das Abschneiden aller Einreden, Schadensersatz und das Verbot, Rechte aus ihrer Marke zu behaupten, gegen die Partei, die verheimlicht hatte, dass sie ihre Marke im Wege der Lizenznahme erworben hatte.
Ob sich dieser Umstand auf die Rechtsinhaberschaft auswirkte, war für die Sanktionenfindung unerheblich. Der Verstoß gegen die Offenlegungspflicht erschwerte und verzögerte den Prozess. Die Strafe berücksichtigt auch das Ziel, der Partei vorbeugend einzuschärfen, in Zukunft keine Mitwirkungspflichten zu ignorieren. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond verkündete seine lesenswerte Revisionsentscheidung am 1. August 2019.
